Energieverbrauchs­ausweis

Der Energieverbrauchsausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch der Gebäudenutzer über einen Zeitraum der vergangenen drei Jahre oder länger. Dabei werden die Energieverbräuche für Beheizung und Warmwasser und bei Nichtwohngebäuden ergänzen auch für Strom im Ausweis hinterlegt.

Dabei ist das Ergebnis im Energieausweis stark vom Nutzerverhalten abhängig und spiegelt unter Umständen nicht den realen Energiebedarf des Gebäudes wieder. So kann ein energetisch schlechtes Gebäude das kaum geheizt wird ein sehr gutes Ergebnis im Energieausweis aufweisen.

Die Erstellung des Energieausweises auf Grundlage des Verbrauchs ist zudem gesetzlich nur erlaubt wenn das Gebäude folgende Kriterien aufweißt:

  • weniger als 5 Wohneinheiten
  • Bauantragsstellung nach dem 1.11.1977
  • oder für Gebäude mit Bauantragstellung vor dem 1.11.1977 mit eingehaltenem energetisches Gebäudeniveau nach der WSchV77

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